Eigentlich sieht es gut aus in der Frage des so genannten Feuerwehr-Führerscheins. Das Bundesverkehrsministerium hat einen Änderungsvorschlag für die Führerscheinverordnung vorgelegt. Danach soll für einen Sonderführerschein bis 4,75 t eine Prüfung in Form einer internen Einweisung in den Organisationen durch erfahrene Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste durchgeführt werden. Das Bundesverkehrsministerium hat in seinem Änderungsvorschlag die Inhalte für die interne Einweisung festgelegt und sie gegenüber einer regulären Prüfung deutlich verringert. Die CSU beharrt nun darauf, dass der Inhalt der Einweisung nicht festgelegt wird und blockiert damit das ganze Gesetzesvorhaben.
Dieses ist für den SPD-Abgeordneten Peter Paul Gantzer unverständlich. Denn der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist in ausführlichen Gesprächen mit den Feuerwehrverbänden, dem THW und den Rettungsdiensten abgestimmt worden. Hierbei herrschte Übereinstimmung, dass drei wesentliche Eckpunkte bei diesem Gesetz zu beachten sind:
1. der Aspekt der Verkehrssicherheit beim Führen der Fahrzeuge, die bei schnellen Einsatzfahrten zu hundert Prozent beherrscht werden müssen,
2. der Erhalt der Einsatzfähigkeit im Ehrenamt und
3. die eindeutigen Vorgaben der einschlägigen EU-Verordnung; diese Vorgaben legen fest, dass eine Prüfung Voraussetzung für den Erwerb eines Sonderführerscheins sein muss. Daran hat sich der deutsche Gesetzgeber zu halten.
Gantzer: „Die CSU kündigt nun trotzdem den gemeinsamen Weg auf. Sie fordert populistisch den bewussten Verstoß gegen europäisches Recht und blockiert damit eine ausgewogene Lösung. Das ist Wahlkampf auf dem Rücken von tausenden ehrenamtlichen Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren.“




