Bauamtsleiter-Affäre beschäftigt jetzt auch den Landtag

Kommunalpolitik

„Das Verhalten des Bürgermeisters Sedlmair kann nicht hingenommen werden.“ betont SPD-Landtagsabgeordneter Peter Paul Gantzer, wonach sich Seldmair weigert dem Gemeinderat Isma-ning, genaue Informationen zum Abschluss des Strafverfahrens gegen den ehemaligen Bauamtsleiter Helmut Horst zu geben (wir berichteten). „Es ist doch selbstverständlich, dass in solchen Fällen der Gemeinderat als Dienstherr informiert werden muss.“ so Gantzer. Denn der Gemeinde-rat könne sich ja nicht mit der nackten Information zufrieden geben, dass das Strafbefehlsverfahren rechtskräftig abgeschlossen sei.

Die eigentlichen Fragen entstehen für den Gemeinderat erst jetzt, nämlich ob der verurteilte Bau-amtsleiter die seit der Einleitung des Strafverfahrens erhaltene Bezüge zurückerstatten müsse, ob ein Schaden für die Gemeinde entstanden sei und wie die weitere Verwendung des amtsenthobe-nen Bauamtsleiters zu erfolgen habe. Es sei daher nicht nachvollziehbar, dass Sedlmair dem Gemeinderat gegenüber eine Geheimhaltungspolitik betreibe. Ein Blick ins Gesetz, nämlich der Ge-meindeordnung, würde Sedlmair klarmachen, dass der Gemeinderat und nicht er das oberste Or-gan der Gemeinde sei. Da er dies nicht so sehe, müsse leider das Innenministerium eingeschaltet werden.

Die Antwort auf Gantzers Anfrage wird zum Plenum am 18. Juni 2009 gegeben werden

Anfrage gem. § 74 GeschO

Nachdem gegen den ehemaligen Bauamtsleiter der Gemeinde Ismaning wegen Vorteilsannahme ermittelt und dieses Verfahren inzwischen mit einem Strafbefehl abgeschlossen wurde, was die Einleitung eines Disziplinarverfahrens durch die Landesanwaltschaft zur Folge hatte, und über diese Tatsachen der 1. Bürgermeister der Gemeinde Ismaning informiert wurde, frage ich die Staatsregierung, inwieweit der 1. Bürgermeister entgegen seinem bisherigen Verhalten den Ge-meinderat über diese Tatsachen informieren muss, insbesondere über den Inhalt des Strafbefehls, damit der Gemeinderat darüber beraten kann, ob der verurteilte Bauamtsleiter die seit der Einlei-tung des Strafverfahrens erhaltenen Bezüge zurückerstatten muss, ob ein Schaden für die Ge-meinde entstanden ist und wie die weitere Verwendung des amtsenthobenen Bauamtsleiters zu erfolgen hat?

Prof. Dr. Peter Paul Gantzer

 
 

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