MdL Mitglied des Landtags

Mitglied des Landtags

Der Landtag besteht aus 180 Abgeordneten. Jeder Staatsbürger kann ab dem 18. Lebensjahr wählen und gewählt werden. Die Abgeordneten sind nach Art. 13 der Bayerischen Verfassung Vertreter des Volkes und nicht nur einer Partei. Sie sind nur Ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge nicht gebunden.

Von den zu wählenden Abgeordneten werden 92 als Vertreter ihres Stimmkreises (Direktmandat), die übrigen in den Wahlkreisen aus den Wahlkreislisten der einzelnen Wahlkreisvorschläge gewählt (Listenmandat).

Immunität
Nach Art 28 der Bayerischen Verfassung darf kein Abgeordneter ohne Genehmigung des Landtags wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, dass er bei Ausübung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen worden ist.

Indemnität
Nach Art 27 der Bayerischen Verfassung darf kein Mitglied des Landtags zu irgendeiner Zeit wegen seiner Abstimmung gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden.

Ich selbst bin seit dem 28.Oktober 1978 Mitglied des Bayerischen Landtags

Die Arbeit des Abgeordneten

Laut Geschäftsordnung des Bayerischen Landtages stehen dem Abgeordneten die parlamentarischen Instrumente der Mündlichen oder Schriftlichen Anfrage, des Antrags bzw. der Interpellation oder auch die Resolution zur Verfügung. Mit ihnen arbeiten sie auf dem parlamentarischen Weg an der Lösung aktueller Probleme.

Die Abgeordnete verbringen wöchentlich viele Stunden mit Sitzungen von Fraktion, Arbeitskreisen, Landtagsausschüssen oder in der Vollversammlung. Es geht immer um Informationen, Koordination und Entscheidungen.

Zahlreiche Gespräche und Schriftwechsel mit Einzelpersonen, Verbänden und Organisationen oder im Rahmen des Bürgerbüros sind notwendig, um Sachverhalte und Probleme zu bearbeiten und um zu wissen “wo der Schuh drückt“.

Zentral und verpflichtend sind die Landtagsvollversammlungen (Plenarsitzungen). Hier finden die abschließenden Beratungen und Entscheidungen des Landtags statt. Die Termine der Plenarsitzungen sind im Sitzungsplan festgelegt, der auch über die Homepage des Bayerischen Landtags zu beziehen ist.

Neben diesen Terminen sowie in den Schulferien und den sogenannten sitzungsfreien Wochen gilt meine Aufmerksamkeit bevorzugt den Belangen des Stimmkreises München Land.

Als bisheriger Sicherheitspolitiker der SPD-Landtagsfraktion, wurde ich nach den Landtagswahlen 2003 zum Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags gewählt. Obwohl ich damit einen völlig neuen Aufgabenbereich übernommen habe, kümmere ich mich weiter um Sicherheitsfragen, insbesondere um die Belange der Polizei in Bayern.

"Innere Sicherheit ist ein Grundrecht jedes Bürgers", so mein Motto. Daneben liegt mir als Oberst d.R. die Bundeswehr in Bayern am Herzen, was vor allem dann eine Rolle spielt, wenn Heeresstrukturreformen Garnisonen und Standorte der Bundeswehr in Bayern in Frage stellen.

 

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