Der Bayerische Landtag
Der Bayerischen Landtag ist das Parlament des Freistaats Bayern. Der Landtag besteht aus 180 Abgeordneten. Sie sind Vertreter des Volkes, nicht nur einer Partei. Sie sind nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge nicht gebunden (Art. 13 der Bayerischen Verfassung).
Sitz des Parlaments ist das Maximilianeum in München.
Das Landtagsamt ist die Verwaltung des Bayerischen Landtags. Es untersteht dem Präsidenten des Bayerischen Landtags und wird vom Direktor des Landtags geleitet. Das Landtagsamt sorgt mit seinen Mitarbeitern für einen reibungslosen organisatorischen Ablauf der parlamentarischen Arbeit.
Der Landtag wird nach Art. 16 der Bayerischen Verfassung auf fünf Jahre gewählt. Diesen Zeitraum bezeichnet man als Legislaturperiode.



