Herzlich willkommen
auf der Internetseite von Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, Ihr Landtags-abgeordneter aus dem Landkreis München.

Herzlich willkommen
auf der Internetseite von Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, Ihr Landtags-abgeordneter aus dem Landkreis München.

Herrn Staatsminister
Joachim Herrmann, MdL
Bayerisches Staatsministerium
des Innern
Odeonsplatz 3
80539 München
Feuerwaffen in privater Hand in Bayern
hier: Landkreis München
Sehr geehrter Herr Minister,
aufgrund einer schriftlichen Anfrage, wie viele Feuerwaffen sich in Bayern legal in privater Hand befinden, haben Sie festgestellt, dass es sich um etwa 1,1 Millionen Feuerwaffen handeln würde. Hinzu kämen noch etwa 300.000 Waffen in Altbesitz.
Hierbei haben Sie die Anzahl der Waffen nach Regierungsbezirken, nach Landkreisen und nach kreisfreien Städten aufgelistet. Erstaunlich ist die Zahl für den Landkreis München. Obwohl der Landkreis München nur die drittgrößte bayerische Kommune ist, ist er „führend“, was die Anzahl der Waffen betrifft – nämlich 42.074. Die beiden wesentlich größeren Städte München und Nürn-berg haben hingegen eine wesentlich geringere Zahl von Waffen, nämlich 28.675 bzw. 28.470. Das heißt mit anderen Worten, dass von den Bewohnern der Landeshauptstadt München 2,4 %, von den Bewohnern des Landkreises München jedoch 14,3 % Inhaber von legal zugelassenen Waffen sind.
Ich bitte daher, mir mitzuteilen, wie diese unterschiedlichen Zahlen zu erklären sind. Der bayerischen Kriminalitätsstatistik ist zu entnehmen, dass im Landkreis München wesentlich weniger Straftaten begangen werden wie in der Landeshauptstadt. Dem entspricht aber nicht der Waffenbesitz in privaten Händen. Heißt das, dass es im Landkreis München mehr zu schützende Menschen oder zu schützende Objekte als in München gibt? Oder wird im Landkreis München mehr auf das subjektive Schutzbedürfnis der Menschen berücksichtigt? Ich bitte daher um Aufklärung.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, MdL
Veröffentlicht am 04.01.2010
Die Feuerwehr ist von den Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung immer dann befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Das gilt auch schon für Fahrten von Feuerwehrdienstleistenden nach der Alarmierung zum Feuerwehrgerätehaus. Dieses teilte Innenminister Joachim Herrmann dem SPD-Landtagsabgeordneten Peter Paul Gantzer jetzt mit. Gantzer hatte sich vor allem deswegen an den Innenminister gewandt, weil bei Fahrten von Feuerwehrleuten nach der Alarmierung zum Feuerwehrgerätehaus kommunale Zweckverbände Feuerwehrleute mit Geldbußen belegt hatten, weil sie die Geschwindigkeit überschritten hatten.
Innenminister Herrmann stellte allerdings klar, dass den mit der Befreiung von den Verkehrsregeln der StVO verbundenen Sonderrechte keine Sonderpflichten der anderen Verkehrsteilnehmer gegenüberstehen würden. Vielmehr dürften die Sonderrechte der Feuerwehrleute nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Es gelte der Grundsatz „Sicherheit vor Schnelligkeit“.
Gantzer: „Ich freue mich über dieses klare und eindeutige Auskunft des Innenministers. Damit haben Feuerwehrleute nach der Alarmierung bei ihren Fahrten zum Gerätehaus Rechtssicherheit.“ Vor allem freut Gantzer sich darüber, dass der Innenminister abschließend feststellte, dass diese Rechtslage nicht nur für die staatliche Polizei, sondern auch für die kommunalen Zweckverbände bindend sei.
Veröffentlicht am 08.10.2009
Der Vizepräsident des Bayerischen Landtags, Peter Paul Gantzer (SPD), lädt die Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis München zu einem Besuch des Bayerischen Landtags ein. Termin ist Donnerstag, der 8. Oktober 2009, vormittags ab 9.00 Uhr.
Die Besuchergruppe sieht zur Einführung einen Videofilm über den Bayerischen Landtag. Anschließend nimmt die Gruppe an einer Ausschusssitzung teil. Danach wird Vizepräsident Gantzer mit der Gruppe eine Stunde diskutieren. Der Besuch wird mit einem gemeinsamen Mittagessen abgeschlossen.
Die Anmeldungen haben telefonisch zu erfolgen unter der Nr. 089 4126 2405. Nachdem die letzten Besuchergruppen sehr schnell ausgebucht waren, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung.
Veröffentlicht am 17.09.2009
Unter dem Titel "Aufbruch09" stellte Gantzer auf dem Landesparteitag in Weiden das Ergebnis einer Langzeituntersuchung vor, die er zusammen mit seinem wissen- schaftlichen Assistenten Steven Kalus erstellt hat. Für diese über 50 Seiten um- fassende Studie wurden die Landtagswahlen der vergangenen 30 Jahre anhand der jeweiligen Ergebnisse der Wahlforschungsinstitute analysiert.
"Die typische Wahlanalyse beschäftigt sich nur mit dem Vergleich von stattgefundener zu vorhergehender Wahl. Das ist zu kurz gesprungen“, betonte Professor Peter Paul Gantzer. Erst eine Untersuchung der Wahlergebnisse über einen längeren Zeitraum ergäbe Linien, Tendenzen und Einblicke, die eine politische Partei zu berücksichtigen habe.
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Veröffentlicht am 13.07.2009
Eigentlich sieht es gut aus in der Frage des so genannten Feuerwehr-Führerscheins. Das Bundesverkehrsministerium hat einen Änderungsvorschlag für die Führerscheinverordnung vorgelegt. Danach soll für einen Sonderführerschein bis 4,75 t eine Prüfung in Form einer internen Einweisung in den Organisationen durch erfahrene Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste durchgeführt werden. Das Bundesverkehrsministerium hat in seinem Änderungsvorschlag die Inhalte für die interne Einweisung festgelegt und sie gegenüber einer regulären Prüfung deutlich verringert. Die CSU beharrt nun darauf, dass der Inhalt der Einweisung nicht festgelegt wird und blockiert damit das ganze Gesetzesvorhaben.
Dieses ist für den SPD-Abgeordneten Peter Paul Gantzer unverständlich. Denn der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist in ausführlichen Gesprächen mit den Feuerwehrverbänden, dem THW und den Rettungsdiensten abgestimmt worden. Hierbei herrschte Übereinstimmung, dass drei wesentliche Eckpunkte bei diesem Gesetz zu beachten sind:
1. der Aspekt der Verkehrssicherheit beim Führen der Fahrzeuge, die bei schnellen Einsatzfahrten zu hundert Prozent beherrscht werden müssen,
2. der Erhalt der Einsatzfähigkeit im Ehrenamt und
3. die eindeutigen Vorgaben der einschlägigen EU-Verordnung; diese Vorgaben legen fest, dass eine Prüfung Voraussetzung für den Erwerb eines Sonderführerscheins sein muss. Daran hat sich der deutsche Gesetzgeber zu halten.
Gantzer: „Die CSU kündigt nun trotzdem den gemeinsamen Weg auf. Sie fordert populistisch den bewussten Verstoß gegen europäisches Recht und blockiert damit eine ausgewogene Lösung. Das ist Wahlkampf auf dem Rücken von tausenden ehrenamtlichen Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren.“
Veröffentlicht am 24.06.2009
01.03.2010, 15:30 Uhr Vortrag Patientenverfügung beim Seniorenbeirat Regensburg
03.03.2010, 19:00 Uhr Vortrag "Patientenverfügung"
05.03.2010, 19:00 Uhr Vortrag "Patientenverfügung"
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